Tarife IV/UV/MV
Nach langen und anspruchsvollen Tarifverhandlungen mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und der Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT) konnten sich die Verhandlungspartner im Sommer 2024 auf höhere Tarife für die IV-Leistungen und die UV/MV-Leistungen einigen. Die neuen Tarife traten per Anfang Oktober 2024 in Kraft. Allerdings sind die IV-Tarife für Kinderspitex-Organisationen mit Versorgungspflicht nach wie vor nicht kostendeckend, so dass diese weiterhin auf die Restfinanzierung durch die Kantone angewiesen sind. Einer der grossen Stolpersteine in den Verhandlungen war denn auch die Zuständigkeit für die Finanzierung der Versorgungspflicht. Es fanden erste Gespräche zwischen Vertretungen der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK und dem BSV statt, damit die Frage im Hinblick auf nächste Tarifverhandlungen geklärt werden kann. Die aktuellen Tarife beruhen auf Kostenrechnungsdaten der Jahre 2021 und 2022. Um die Kostenentwicklung der Jahre 2023 und 2024 in den Tarifen abbilden zu können, müssen die entsprechenden Kostenrechnungen der Spitex-Organisationen dieser Jahre ausgewertet werden.
Administrativverträge
Per 1. Juli 2024 wurden im Rahmen der Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative die Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) und die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) angepasst. Unter anderem beinhalteten diese Anpassungen, dass Spitex-Organisationen Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination (KLV-A) und der Grundpflege (KLV-C) ohne ärztlichen Auftrag/ärztliche Anordnung direkt abrechnen können. Weiter soll in der Rechnung an die Versicherer nachgewiesen werden, ob die Pflegeleistungen mit oder ohne ärztlichen Auftrag/ärztliche Anordnung erbracht wurden. Die Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen in den Administrativverträgen wurde mit den Verhandlungsdelegationen von tarifsuisse, HSK und CSS diskutiert und noch vor Ende 2024 beschlossen.
Weitere Aktivitäten
- Austausch mit den Versichererverbänden und mit einzelnen Versicherern zu übergeordneten Fragen rund um die Administrativverträge
- Klärungen von zahlreichen Fragen von Seiten der Spitex-Organisationen bzgl. Abrechnung mit den Krankenversicherern
- ERFA-Treffen mit Vertretungen der Kinderspitex-Organisationen sowie des BSV und der IV-Stellen
Daten
Komplexitäts-Studie
Die Komplexitäts-Studie mit dem Titel «Leistungsintensität von Spitex-Klientinnen und -Klienten und ihre Abbildung im Vergütungssystem» liefert zahlreiche aufschlussreiche Erkenntnisse. Die Studie wurde von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Auftrag von Spitex Schweiz durchgeführt und Ende 2023 erfolgreich abgeschlossen. Neben konkreten Aussagen zum Einfluss verschiedener Komplexitätsfaktoren auf die Leistungsintensität der erbrachten Pflegeleistungen, konnte auch Handlungsbedarf im Bereich der gesetzlichen Grundlagen und der Praxis der Versicherer aufgezeigt werden. Spitex Schweiz hat die Resultate der Studie genauer unter die Lupe genommen und ein Schreiben an das Bundesamt für Gesundheit BAG gerichtet, mit der Bitte, die wichtigsten Themen im Rahmen eines Austausches zu besprechen. Der Austausch findet im 2025 statt.
Evaluation Finanzmanual
Spitex Schweiz hat mit der Evaluation der Anwendung des Finanzmanuals begonnen. Diese soll aufzeigen, wie das Finanzmanual angewendet wird, wo allfällige Stolpersteine liegen und ob Anpassungen oder vermehrter Support und Information der Anwenderinnen und Anwender nötig sind. Die Evaluation soll zudem beleuchten, inwiefern mit der Anwendung des Finanzmanuals die Qualität der Daten der Spitex-Branche verbessert und die Kostentransparenz hergestellt werden kann. Dies wird im Hinblick auf die einheitliche Finanzierung und die Tarifverhandlungen mit den verschiedenen Kostenträgern gefordert.
Die Evaluation wird von bolz+partner consulting ag durchgeführt. Die externen Projektleiter starteten im September 2024 mit explorativen Interviews mit verschiedenen Expert:innen und Anwender:innen und einer eingehenden Analyse des Finanzmanuals. Basierend darauf wurde eine Online-Befragung bei allen Spitex-Organisationen durchgeführt. Die Resultate der Evaluation werden im Sommer 2025 vorliegen.
Weitere Aktivitäten
Qualität
Qualitätsvertrag
Die Verhandlungen mit den Versichererverbänden santésuisse und curafutura zum Qualitätsvertrag für die ambulante Pflege wurden während gut einem Jahr ausgesetzt. Es bestand von Seiten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) noch Klärungsbedarf zu Inhalt und Struktur der Qualitätsverträge insgesamt. Spitex Schweiz hat zusammen mit der ASPS und Curacasa/SBK (für die freischaffenden Pflegefachpersonen) die Verhandlungen im Herbst 2024 wieder aufgenommen und konnte an den schon bestehenden Inhalten anknüpfen. Ziel ist, den Vertrag bis Ende 2025 zu verabschieden.
Peer-Review Leitfaden
Seit 2022 liegt das Qualitätsmanual von Spitex Schweiz in einer überarbeiteten Version vor. Nun wurde auch der Peer-Review Leitfaden grundlegend überarbeitet und an die neuen Standards des Qualitätsmanuals angepasst. Der Leitfaden war in den letzten Jahren vor allem von Spitex-Organisationen im Kanton Thurgau angewendet worden und hatte sich sehr bewährt. In die Überarbeitung, die vom Spitex Verband Thurgau geleistet wurde, flossen denn auch die Erfahrungen aus mehreren Jahren Anwendung ein. Um das Instrument Peer-Review einem grösseren Kreis von Spitex-Organisationen bekannt zu machen und dessen Anwendung zu fördern, wurden zusammen mit dem Spitex Verband Thurgau zwei Webinare durchgeführt.
CIRS
Mit der Anpassung der KVV per 1. Januar 2022 wurde in Art. 58 g, Bst. c für alle Leistungserbringer zwei wesentliche Massnahmen vorgegeben. Sie müssen über ein geeignetes internes Berichts- und Lernsystem verfügen und sich einem gesamtschweizerisch einheitlichen Netzwerk zur Meldung von unerwünschten Ereignissen anschliessen. Um die Spitex-Organisation bei der Umsetzung dieser Vorgaben zu unterstützen, hat Spitex Schweiz ein Merkblatt veröffentlicht, in dem die wesentlichen Voraussetzung und Anforderungen an ein Fehlermeldesystem aufgeführt sind. Zusätzlich hat Spitex Schweiz Webinare durchgeführt, an denen zwei Qualitätsverantwortliche aus Spitex-Organisationen über ihre Erfahrungen in der Einführung und der Anwendung eines CIRS berichteten. Spitex Schweiz führte Gespräche mit der Stiftung Patientensicherheit Schweiz, die das gesamtschweizerisch einheitliche Netzwerk zur Meldung von unerwünschten Ereignissen CIRRNET (Critical Incident Reporting & Reacting NETwork) umsetzt. In einem Merkblatt wurden die Voraussetzungen für einen Anschluss ans CIRRNET zusammengefasst mit dem Ziel, den Spitex-Organisationen die Anbindung und Mitgliedschaft an das Netzwerk zu erleichtern. Damit werden diese bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflicht unterstützt.
Mandat Rechtsberatung
In Zusammenarbeit mit der Kanzlei Burkhalter Rechtsanwälte AG konnte Spitex Schweiz ihren Mitgliedern sowie den Mitgliedern der A-Mitglieder eine einmalige, kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung stellen. Insgesamt 11 Organisationen haben das Angebot zwischen April und Dezember 2024 genutzt. Im Vordergrund standen arbeitsrechtliche Fragestellungen.
Expertengruppe Psychiatriepflege
Infolge der gesellschaftlichen Entwicklung und der Ambulantisierung im Gesundheitsbereich stellt die ambulante Psychiatriepflege in immer mehr Spitex-Organisationen einen wichtigen Leistungsbereich dar. Parallel zur Zunahme der Leistungsstunden der Spitex-Organisationen wachsen auch die Herausforderungen bei der Abrechnung der ambulanten psychiatriepflegerischen Leistungen mit den Versicherern.
Spitex Schweiz hat deshalb eine Expertengruppe Psychiatriepflege ins Leben gerufen. Die Expertengruppe soll die ambulante Psychiatriepflege als relevante und unverzichtbare Leistung im Bereich der ambulanten Pflege positionieren und den bestehenden Herausforderungen mit vereintem Fachwissen begegnen. Expertinnen und Experten aus dem Spitex-Bereich und den freischaffenden Pflegefachleuten haben mit grossem Engagement an den Treffen teilgenommen. Innert kurzer Zeit haben sie Ziele formuliert und die Erarbeitung eines Grundlagenpapiers an die Hand genommen, welches per Ende 2024 in seinen Grundzügen fertiggestellt werden konnte. Ziel ist es, 2025 basierend auf den erarbeiteten Grundlagen Massnahmen zu beschliessen und die Umsetzung zu initiieren.